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Wohnungen

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Unsere Wohnungen  

Die Wohnungen werden unseren Mietern im allgemeinen renoviert, gegebenenfalls saniert und in ordentlichem Zustand übergeben. Bei noch nicht sanierten oder renovierten Wohnungen können Mieterwünsche nach Absprache berücksichtigt werden. Alle Wohnungen sind, soweit nicht anders vermerkt, bezugsfertig. Wir kommen Ihnen natürlich bei dem Mietbeginn entgegen, um die finanzielle Belastung durch den Umzug in Ihre neue Wohnung nicht durch doppelte Mietbelastung unnötig zu erhöhen. 

Unsere Besichtigungstermine bieten wir als Sammeltermine an, da wir ja keine Makler sind und die Wohnungsbesichtigungen uns nicht vergütet werden. Im Einzelfall bemühen wir uns jedoch auch gerne um Individualtermine, wenn Sie beruflich und privat stark eingespannt sind. 

Von Ihnen wünschen wir nach erfolgter Besichtigung und Interesse zur Anmietung einige Angaben um die vertraglichen Regelungen anzupassen. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis, wenn einige Fragen als Regulativ zur Mieterstruktur in den Wohnungen dienen. So bedauern wir, wegen des Fehlverhaltens einiger weniger Hundebesitzer, Hunde entsprechend der Kampfhundverordnung leider nicht in unseren Wohnungen aufnehmen zu können und Hunde mit einem Gewicht von mehr als 20kg oder mehr als 40cm Schulterhöhe nur im Wege der Einzelentscheidung unter Umständen zulassen. Unsere Mitarbeiter haben selbst Hunde und Verständnis für Hundehalter, aber wir sind auch Eltern und wissen, dass Kinder des besonderen Schutzes bedürfen. Sie sollten sich ohne Angst außerhalb der Wohnung im Haus und auf dem Grundstück bewegen können. Gleiches gilt natürlich für Erwachsene die Angst vor Hunden haben.

Die leidige Frage nach Ihrem Einkommen und gegebenenfalls einem Nachweis dient uns als Grundlage über die grundsätzliche Möglichkeit eines Vertragsabschlusses zu befinden und Sie entsprechend über die anstehende finanzielle Belastung zu beraten.

Das gesetzliche Widerrufsrecht ist bei Wohnungsmietverträgen Stand April 2018 eingeschränkt und nur bei geschlossenen Verträgen ohne vorherige Besichtigung anwendbar. Da wir seit 30 Jahren grundsätzlich Wohnungen ausschließlich nach vorheriger Besichtigung vermieten, wäre ein Rücktritt vom unterzeichneten Vertrag so nicht möglich. Gegebenenfalls erkundigen Sie sich nach der aktuellen Regelung. Da wir unbelastete und dauerhafte Vertragsverhältnisse bevorzugen, empfehlen wir bei jedem Problem zuerst das Gespräch zu suchen. Wir werden uns mit Ihrem Anliegen befassen und Möglichkeiten sowie Entscheidungsgrundlagen gerne erläutern.



, Tel. 030 6285 8575
Stand: 19. Februar 2021